Das Konzept des „28. Regimes“ – Zwischen Innovationsförderung und Souveränitätsverzicht
In einer Rede zur „Lage der Union“ am 10. September 2025 äusserte Ursula von der Leyen den bemerkenswerten Satz: „Für innovative Unternehmen bereiten wir das 28. Regime vor.“ Der Begriff „28. Regime“ ist bislang kaum im öffentlichen Diskurs angekommen – doch er steht für ein weitreichendes Vorhaben der Europäische Kommission, ein neues, EU-weit geltendes Rechtssystem für Unternehmen zu schaffen, das nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten eine alternative Rechtsbasis gegenüberstellt. Dieses Projekt ruft sowohl Begeisterung in Unternehmerkreisen als auch massiven Protest bei Gewerkschaften und kritischen Beobachtern hervor.
Im Folgenden beleuchte ich die Entstehung und Inhalte des 28. Regimes, analysiere seine Chancen und Risiken – insbesondere vor dem Hintergrund nationaler Souveränität, Arbeitnehmerrechte und EU-Wettbewerbsfähigkeit – und stelle die zentralen Daten und Positionen in tabellarischer Übersicht dar.
Hintergrund und Entstehung
Das Vorhaben schöpft aus einer längeren Reformdebatte im Bereich des europäischen Gesellschafts-, Insolvenz- und Arbeitsrechts. Bereits seit den frühen 2000er Jahren existieren Bemühungen, supranationale Unternehmensformen wie die Societas Europaea (SE) oder die Societas Cooperativa Europaea zu etablieren. (Wikipedia)
Der aktuelle Impuls geht massgeblich auf den Bericht von Mario Draghi zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit zurück, in dem gefordert wurde, den Binnenmarkt zu stärken und Hemmnisse für grenzüberschreitendes Wachstum von Unternehmen zu beseitigen. (Gide) In der Folge entstand die Initiative unter dem Namen EU‑INC Initiative (englisch „EU Inc“) – ein lobbygestütztes Bündnis von Gründern und Investoren, das seit 2024 für eine „pan-europäische“ Unternehmensform wirbt. (dsa.pr.co)
Im Jahr 2025 veröffentlichte das Europäische Parlament-Gutachten „Identification of hurdles – 28th Regime“ eine wissenschaftliche Untersuchung der Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken eines solchen Regimes. (Europäisches Parlament)
Was ist das „28. Regime“?
Der Begriff „28. Regime“ verweist auf die Zahl der bisherigen Rechtsordnungen (27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) und schlägt im Wesentlichen ein optionales, einheitliches Rechtsregime vor, dem sich Unternehmen anschliessen können – analog zur Idee eines „28. Rechtsraums“ innerhalb der EU. (Wikipedia)
Kernmerkmale dieses Regimes lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Einheitliche juristische Unternehmensform („EU Inc“) mit einheitlichen Regelungen zu Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, eventuell Arbeits- und Steuerrecht. (orrick.com)
- Digitale Gründung und Registrierung über EU-wide Plattformen („EU Registry“, „EU Dashboard“). (proposal.eu-inc.org on Notion)
- Wahlfreiheit („opt-in“) für Unternehmen, sich entweder dem nationalen Recht oder dem neuen Regime zu unterwerfen. (Andreas Klinger)
- Ziel: Beseitigung von grenzüberschreitenden Hindernissen für Start-ups und innovative Firmen – etwa bei Beteiligungs- und Aktienoptionen, Einheitlichkeit von Rechtsformen, Vernetzung über nationale Grenzen hinweg. (siliconrepublic.com)
Ein offizieller EU-Aktionsplan existiert noch nicht; jedoch bestätigten offizielle Medien, dass die Kommission Anfang 2026 einen Vorschlag ins Verfahren bringen will. (Europäisches Parlament)
Argumente für das Regime
Förderung von Start-ups und Innovation
Ein zentrales Motiv: In der EU existiert eine Vielfalt von nationalen Rechtsordnungen (27 Mitgliedsländer), die Gründungen und Skalierung von Unternehmen über Grenzen hinweg erschweren. In einem Artikel wird formuliert: „Wir müssen diese Fragmentierung überwinden.“ (siliconrepublic.com) Die Initiative EU Inc argumentiert, einheitliche Regeln würden Europa als Standort für risikofreudige Technologieunternehmen attraktiver machen. (dsa.pr.co)
Wettbewerb mit den USA
Die US-amerikanische Rechtsordnung – insbesondere der Bundesstaat Delaware – gilt als besonders unternehmensfreundlich und erleichtert Gründungen sowie Legalstrukturierung. Das EU-Modell möchte hier Anschluss finden. (orrick.com)
Vereinfachung und Digitalisierung
Die geplante Gründung über eine einheitliche EU-Registry ermöglicht laut Gutachten eine Online-Eintragung in maximal 48 Stunden. (Europäisches Parlament) Zudem würden standardisierte Investment- und Beteiligungsregelungen eingeführt. (Andreas Klinger)
Argumente und Risiken – insbesondere für Arbeitnehmerrechte und nationale Souveränität
Eingriff in nationale Rechtsordnungen
Kritiker weisen darauf hin, dass die Einführung eines solchen Regimes erheblich in die Gesetzgebungs- und Souveränitätsbefugnis der Mitgliedsstaaten eingreift. Arbeits-, Insolvenz- und Steuerrecht zählen traditionell zu zentralen nationalen Kompetenzfeldern. Wenn Unternehmen das neue Regime wählen können, könnten nationale Schutzstandards umgangen werden. Das steht im Widerspruch zur parlamentarischen Kontrolle in vielen Staaten.
Gefahr des Sozial- und Wettbewerbsdumpings
Gewerkschaften und NGOs warnen vor einem „Sozialdumping-Desaster“. In einer Stellungnahme der Europäische Gewerkschaftskonföderation (EGK) heisst es, dass nationale Arbeitnehmerrechte durch das Regime geschwächt werden könnten. (etuc.org) So wird argumentiert, Unternehmen könnten gezielt das günstigste Regime wählen und damit höhere Standards in Sachen Mitbestimmung, Mindestlohn oder Arbeitszeiten umgehen.
Unklarheit über Steuer- und Arbeitsrecht
Auch wenn das Konzept betont, nationale Steuer- und Arbeitsgesetze gelten zu lassen, bleibt unklar, wie Überschneidungen, Wahlmöglichkeiten und Wettbewerb zwischen Regimen genau ausgestaltet werden. Das Gutachten des Europäischen Parlaments empfiehlt eine genaue Abwägung zwischen Reformbedarf und Umsetzbarkeit. (Europäisches Parlament)
Demokratische Legitimation und Transparenz
Da viele Mitgliedsstaaten Gesetzgebungsbefugnisse abgeben würden, wird eine Schwächung nationaler Kontrollmechanismen befürchtet. Zudem kritisieren einige Beobachter, dass die Initiative weitgehend im Hinterzimmer entstehen könnte – ohne ausreichende Debatte im Europäischen Parlament oder in nationalen Parlamenten.
Status-quo und Ausblick
| Meilenstein | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| Petition (13.000 Unterzeichner) | Die EU Inc-Initiative fordert einschlägige Gesetzesvorschläge zur Aufnahme in das Arbeitsprogramm der Kommission. (dsa.pr.co) | |
| Parlamentarisches Gutachten | „Identification of hurdles – 28th Regime“ analysiert Chancen und Grenzen eines einheitlichen Regimes. (Europäisches Parlament) | |
| Zeitplan | Vorschlag der Kommission für Anfang 2026 angekündigt. (Europäisches Parlament) | |
| Position der Gewerkschaften | EGK und nationale Gewerkschaften warnen vor Eingriffen in Arbeitnehmerrechte. (etuc.org) |
Zu beachten ist: Obwohl das Projekt medial als „28. Regime“ kursiert, handelt es sich bislang um Vorschläge und strategische Papiere, keine bereits verabschiedete Gesetzgebung. Die Ausgestaltung ist offen und stark von politischen Kompromissen abhängig.
Potenzielle Auswirkungen auf Mitgliedstaaten und Unternehmen
Für Unternehmen
Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten könnten erheblich profitieren: geringere Rechts-, Struktur- und Verwaltungsbarrieren, vereinfachte Gründung in Europa, transparentere Beteiligungsmodelle über verschiedene Staaten hinweg. Die EU Inc-Initiative spricht davon, dass eine Unternehmensgründung online in wenigen Stunden möglich sein könnte. (Andreas Klinger)
Gleichzeitig entsteht ein Wettbewerbsvorteil für jene Firmen, welche auf das neue Regime wechseln – möglicherweise auch gegenüber Unternehmen, die weiterhin national tätig sind. Diese Wettbewerbsdynamik könnte nationalen Firmen Druck machen.
Für Mitgliedstaaten
Staaten verlieren potenziell Einfluss auf Rechts-, Steuer- und Arbeitsregeln ihrer Unternehmen. Wenn eine Firma das EU-Regime wählt, gelten für sie nicht mehr zwangsläufig die nationalen Firmenrechte – etwa bei Mitarbeiterbeteiligung, Mitbestimmung oder Konsultationspflichten. Nationale Gesetzgebungen könnten somit entwertet werden.
Für Arbeitnehmer und Gewerkschaften
Die Möglichkeit einer Umgehung nationaler Arbeits- und Sozialstandards ist real. Gewerkschaften warnen: Ein virtueller Staat für Unternehmen könne bedeuten, dass nationale Schutzrechte keinen Anwendung mehr finden. So lautet eine der Warnungen: „Ein virtueller Staat, der für Sozialdumping gebaut wird.“
Offene Fragen und Gestaltungsspielräume
- Wahlfreiheit versus Zwang: Obwohl das Regime als „opt-in“ dargestellt wird, könnte de facto ein Wettbewerbsdruck entstehen, der Firmen zur Wahl des Regimes zwingt.
- Umfang des Regimes: Wird es nur für Start-ups und innovative Firmen gelten oder später auf alle Unternehmen ausgeweitet? Lobbygruppen fordern Letzteres.
- Steuerrechtliche Regelungen: Wie wird verhindert, dass das Regime zum Steuerfluchtraum wird?
- Arbeitsrechtliche Mindeststandards: Wird das Regime nationale Mindeststandards unterwandern oder eine europäische Basisschutzregelung enthalten?
- Demokratische Kontrolle: In welchem Masse wird das Europäische Parlament oder nationale Parlamente eingebunden?
Stellungnahme: Chancen und Risiken im Überblick
Das 28. Regime birgt zweifellos Chancen: Eine gestärkte Innovations- und Gründungslandschaft in Europa, Wettbewerbsvorteile gegenüber der US-Technologie-Ökonomie, weniger Fragmentierung und Bürokratie. Gleichzeitig steht jedoch eine weitreichende Veränderung der europäischen Rechtsarchitektur an – mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen für nationale Gesetzgeber, Arbeitnehmerrechte und das demokratische Gleichgewicht.
Von besonderer Bedeutung ist die Balance zwischen Effizienz und Schutz: Während Unternehmen von vereinfachten Regeln profitieren könnten, darf dies nicht zu Lasten von sozialen Mindeststandards, Steuertransparenz und nationaler Souveränität gehen. Der diskursive und legislative Weg bis zu einer möglichen Umsetzung wird daher kritisch begleitet werden müssen.
Fazit
Das Konzept des „28. Regimes“ ist ein ambitioniertes Reformvorhaben, das sowohl Potenzial als auch Risiken in sich birgt. Ob es sich um eine Innovationschance für Europa handelt – oder um eine stille Abkehr von nationalen Schutzrechten –, hängt entscheidend von der konkreten Ausgestaltung und Begleitgesetzgebung ab. Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, wie ernst die Kommission dieses Projekt nimmt und wie die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Gesellschaft darauf reagieren.
Quellenangaben
- EU-INC – One Europe. One Standard. — Pan-European Solution. eu-inc.org. (eu-inc.org)
- Klinger, Andreas: „Creating a pan-European legal entity, the right way“. klinger.io, 26.6.2025. (Andreas Klinger)
- „EU Inc calls on new Commission to turn its ambitious plans for a single pan-European startup entity into action after 13 000 signatories sign their petition“. dsa.pr.co, 4.12.2024. (dsa.pr.co)
- „Identifikation der Hemmnisse – 28th Regime“. Europäisches Parlament, Studie 2025/775947. (Europäisches Parlament)
- „Response to the Commission’s plan for a 28th company regime – innovative companies defending workers and trade unions“. ETUC, 5.3.2025. (etuc.org)
- „Latest developments regarding the 28th regime“. Gide Loyrette Nouel, 16.12.2024. (Gide)
- „Companies given chance to shape EU’s ‘28th regime’“. Pinsent Masons, 19.9.2025. (Pinsent Masons)
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen gern auch einen Vergleich mit bisherigen europäischen Gesellschaftsformen (z. B. SE) liefern oder die Auswirkungen auf ein bestimmtes Land (z. B. Deutschland) analysieren.
Dieser Text auf outview.ch wurde von Gordian Hense, Oftringen, Schweiz, erstellt und zur Verfügung gestellt. Das Copyright für diesen Text liegt bei Gordian Hense, Oftringen, Schweiz. Gordian Hense bietet Dienstleistungen in den Bereichen Business Conuslting, Mental-Coaching, Copywriting, Content-Erstellung und mehr an. Bei Interesse an diesem Text oder der Erstellung hochwertiger Inhalte wenden Sie sich bitte an Gordian Hense in Oftringen.


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